Der Prozeß wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) gegen mich (Bitte um Verbreitung)

Ich hatte gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Cottbus wegen angeblichen „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen – Vergehen nach § 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB“ vom 25.12.2025 Einspruch eingelegt (https://peter-post.net/peter-toepfer-peter-post-ein-schoenes-lied-soll-kriminell-sein/). Und so begann nun am 28.04.2026 der Prozeß vor dem Amtsgericht Zehdenick (43 Cs 127/25).
Man hat mir trotz triftiger Begründung keinen Pflichtverteidiger beigestellt – mein entsprechender Antrag hat die Richterin, obwohl ich ihn eigenhändig in den Gerichtsbriefkasten geworfen habe, angeblich nicht erreicht.
Ich habe meinen Antrag samt Begründung noch einmal verlesen, und als die Richterin entschied, daß ich keinen Pflichtverteidiger bräuchte, habe ich deshalb einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Dieser wurde von der Richterin positiv beschieden, und so muß diese Frage vom Landgericht Cottbus entschieden werden; das wird ca. zwei Monate dauern, woraufhin es dann den zweiten Prozeßtag geben wird.
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