Für Götz Kubitschek vom Antaios-Verlag scheint das klar zu sein.
Eine Erwiderung aus libertärer Sicht
28.07.2017
Götz Kubitschek hat in seiner Eigenschaft als Verleger des Buches “Finis Germania“ von Rolf Peter Sieferle am 27.07.2017 Jasmin Kosubek von RT deutsch ein Interview gegeben und weist in diesem auf den Unterschied zwischen “Auschwitz-Mythos” und “Auschwitz-Lüge” hin. Daß dieser Unterschied bei der “Skandalisierung des Buches” nicht gemacht worden sei, hält er für “eine der ganz großen Schäbigkeiten”. Journalisten hätten “vermittelt, daß das Reden über den Auschwitz-Mythos dasselbe sei wie das Reden über die Auschwitz-Lüge”. Das sei aber ein “riesiger Unterschied”.
Götz Kubitschek erklärt ab 12:30 des besagten Interviews diesen Unterschied und sagt insbesondere bei 12:56: “Die Auschwitz-Lüge leugnet den Holocaust oder stellt ihn in Frage.”
An dieser Stelle bleibt in dem Interview ein sehr wichtiges Phänomen unerwähnt. Für Götz Kubitschek ist es nämlich mit dieser seiner Definition der “Auschwitz-Lüge” getan. Das kann aber nicht so stehen gelassen werden. Denn dem ist überhaupt nicht so: Nicht nur zwischen “Mythos” und “Lüge”, auch innerhalb des Begriffes “Auschwitz-Lüge” gibt es sehr wohl einen “riesigen Unterschied”, nämlich zwei verschiedene Verständnisse dieses Begriffes:
Zum ersten bedeutet der Begriff, daß das, was in den großen Medien und im Bildungswesen über Auschwitz gesagt wird, in großen Zügen falsch ist.
Eine andere, zweite Bedeutung hat der Begriff “Auschwitz-Lüge” bei Vertretern eben jener großen Medien und des Bildungswesens, die damit sagen, daß diejenigen, die ihre Aussagen als Lüge bezeichnen, Lügner sind.
Die erste Begriffsdefinition hat also die Priorität; die zweite Definition ist nur eine Reaktion auf die erste.
Für Götz Kubitschek hat der Begriff “Auschwitz-Lüge” nun offenbar die zweite Bedeutung; er schließt sich also der heute am weitesten, in den sog. Mainstream-Medien verbreiteten und staatlicherseits vertretenen Definition an.
Götz Kubitschek scheint nicht zu wissen, daß es diese beiden Verständnisse oder Definitionen des einen und selben Begriffes gibt und daß sich Vertreter der beiden Bedeutungen des Begriffes “Auschwitz-Lüge” gegenseitig der Lüge bezichtigen, die sie beide die “Auschwitz-Lüge” nennen.
Da er das also nicht zu wissen scheint, kann Götz Kubitschek auch mit keiner Silbe erwähnen, daß die Vertreter der beiden, gegensätzlichen Definitionen des Begriffes “Auschwitz-Lüge” in einem Ideenwettbewerb stehen, der alles andere als fair ist: die einen haben den gesamten staatlichen Machtapparat und die Mainstream-Medien hinter sich (sie sind dieser Apparat und diese Medien), die anderen sind nicht nur nicht der Staat und die Massenmedien, sondern werden vom Staat dafür bestraft und wandern in den Knast, wenn sie ihre Definition begründen und ihre Thesen zur res publica machen.
Es gibt einige Massenmedien- und Staatsvertreter, denen der ungleiche und unfaire Wettbewerb aufgefallen ist und die die Ehre besitzen, darauf hinzuweisen, daß ihre Gegner in der Auseinandersetzung der Ideen nicht nur klar untervorteilt sind, sondern daß sie durch Androhung von Gefängnisstrafe oder direkt durch Gefängnisstrafe erst gar nicht am Gedankenwettstreit teilnehmen können. Es ist nicht sonderlich bekannt, aber es gibt dieser ehrbaren Intellektuellen sogar nicht wenige; in meinem Video “Den Westen retten! (Teil 4/4)”* nenne ich einige von ihnen, hier sei nur Christian Bommarius erwähnt.**
Götz Kubitschek zählt – und dies sogar als Vertreter eines Verlages, der angeblich nicht dem Mainstream angehört – offenbar nicht zu ihnen. Er beschränkt sich auf die Erklärung des Unterschiedes von “Auschwitz-Mythos” und “Auschwitz-Lüge”, wobei das Sprechen von erstem gut und erlaubt ist (das habe sogar Joschka Fischer getan), das Sprechen von zweitem aber schlecht und offenbar nicht statthaft, zumindest verteidigt er seinen Autoren Sieferle in diesem Punkt: dieser habe lediglich von “Mythos” gesprochen, nicht von “Lüge”.
Was Götz Kubitschek zum “Auschwitz-Mythos” sagt, ist im wesentlichen richtig und lobenswert.
Doch hinsichtlich der “Auschwitz-Lüge” übernimmt er die Definition von BRD-Medien und BRD-Staat, schließt er sich diesen an. Aus Unwissenheit? Oder ist dieses Anschließen ein Anbiedern?
* Die anderen drei Teile dieser Video-Serie sind hier aufgeführt.
** Christian Bommarius hatte 27.04.2004 in der Berliner Zeitung einen Artikel „Deutscher Denkmalschutz“ geschrieben, wo es u.a. hieß: „Endgültig zu Hause bleiben und sich die Spucke sparen dürfen die Deutschen allerdings erst seit zehn Jahren. Damals stellte der Bundestag explizit die so genannte Auschwitz-Lüge unter Strafe (…) Das Verbot der Auschwitz-Lüge ist bizarr. Nicht nur wird damit die vermeintlich bekämpfte Diskriminierung der Juden auf subtile Weise perpetuiert (…)
Geschützt wird durch das Verbot der so genannten Auschwitz-Lüge vielmehr ein Rechtsgut, das in der Rechtsgeschichte demokratischer Staaten bis dahin aus guten Gründen unbekannt war: das staatlich verfügte Geschichtsbild. (…)
Die Staaten sind es, die Geschichte schreiben, aber wenn sich die Staaten der Geschichtsschreibung bemächtigen, das Geschichtsbild nicht der Gesellschaft überlassen, sondern nach Fertigstellung im Strafgesetzbuch dekretieren, dann ist damit nichts über diese historische Wahrheit, aber alles über diese Staaten gesagt – jedenfalls alles über ihr Vertrauen in die demokratische Substanz und in das rechtsstaatliche Bewusstsein ihrer Gesellschaften.”
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