Mahler, Ney, Oberlercher: Thesen zur Reichsstatthalterschaft


Zur Dokumentation und zur aktuellen Debatte (Februar 2021):

Horst Mahler, Johannes P. Ney, Reinhold Oberlercher: Thesen zur Reichsstatthalterschaft (9. November 1999)

PDF: Thesen zur Reichsstatthalterschaft

Thesen zur Reichsstatthalterschaft

I.

Das Deutsche Reich besteht. Es ist aber handlungsunfähig.

Niemand – kein Funktionär der staatlichen Verwaltung, kein Politiker und kein Bürger – kann sich darauf berufen, er habe darauf vertraut, daß das Deutsche Reich 1945 untergegangen sei und die Reichsgesetze ihre Geltung verloren hätten. Dieses Vertrauen ist insbesondere deshalb nicht schutzwürdig, weil auch das Bundesverfassungsgericht der Bundesrepublik Deutschland schon 1956 öffentlich klargestellt hat, daß das Deutsche Reich als Staats- und Völkerrechtssubjekt in derNiederlage von 1945 nicht untergegangen sei und alle politischen Staatsorgane die Rechtspflichthätten, „mit allen Kräften die Einheit Deutschlands anzustreben und alles zu unterlassen, was dieWiedervereinigung rechtlich hindert oder faktisch unmöglich macht“ (BVerfGE 5, 85, 126).

Aus der Fortexistenz des Deutschen Reiches folgt, daß die reichsordnungsgemäß beschlossenen und verkündeten Gesetzte des Deutschen Reiches fortgelten. Sie sind nicht obsolet.

II.

Nach Wiedererlangung seiner Handlungsfähigkeit hat das Deutsche Reich die BundesrepublikDeutschland abzuwickeln.

Bei der Abwicklung kommen die für die Behandlung rechtsfehlerhafter Verbandspersonengeltenden deutschrechtlichen Grundsätze unter Beachtung der staats- und völkerrechtlichenBesonderheiten zur Anwendung.

III.

Die Belange eines handlungsunfähigen Rechtssubjektes können von jedem, dem es beliebt, in Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) wahrgenommen werden. Wer ein Geschäft für einen anderen besorgt, ohne von ihm beauftragt zu sein oder ihm gegenüber sonst dazu berechtigt zu sein, hat das Geschäft so zu führen, wie das Interesse des Geschäftsherrn mit Rücksicht auf dessen wirklichen oder mutmaßlichen Willen es erfordert (§ 677 BGB).

Das Interesse des Deutschen Reiches erfordert mit Rücksicht auf seinen mutmaßlichen Willen in jedem Falle die Stärkung der Reichstreue seiner Bürger und die Grundlegung einer verschärftenstraf- und schadensersatzrechtlichen Haftung für alle Handlungen, die nach dem 9. November 1999 gesetzt werden, wenn und soweit diese – vorsätzlich oder grob fahrlässig – gegen das Deutsche Reich oder gegen den Bestand des Deutschen Volkes als einer durch Abstammung, Sprache und Kultur geeinten Schicksalsgemeinschaft oder gegen das vom Reich zu schützende Gemeinwohl des Deutschen Volkes oder gegen die innere oder äußere Sicherheit des Deutschen Reiches gerichtet oder geeignet sind, diese Interessen nicht nur unerheblich zu schädigen.

Dem Interesse und mutmaßlichen Willen des Reiches entspricht es ferner, dem Deutschen Volk die Dämonisierung der Person Adolf Hitlers sowie die Horrifizierung des Nationalsozialismus als Waffe der fortdauernden psychologischen Kriegsführung der Siegermächte und ihrer Vasallengegen das Deutsche Reich bewußt zu machen.

Schließlich erfordert das Interesse des Deutschen Reiches energische Anstrengungen zur Wiederherstellung seiner Handlungsfähigkeit. Diese müssen vom Deutschen Volk als ganzem ausgehen. Sie treffen auf den unversöhnlichen Widerstand der Feindmächte, die sich in ihrer Propaganda als „Freunde Deutschlands“ ausgeben. Dieser Widerstand ist nur in der Verantwortungvor Gott und im Geiste der Völkerverständigung durch eine friedliche Erhebung des Deutschen Volkes zu überwinden, der die Völker der Welt zustimmen können.

IV.

Die dem Deutschen Reich die Treue haltenden Deutschen sind politisch entweder vereinzelte Existenzen oder in kleinen Zirkeln aufbewahrt. Alle sind mehr oder weniger von einer tiefen Niedergeschlagenheit erfaßt und unfähig, die Ausgrenzung zu durchbrechen, die ihnen durch die abgrundtiefe Verdammung des Nationalsozialismus widerfährt. Unter ihnen sind viele, die in wehmütiger Erinnerung einseitig die heldenhaften Momente des Dritten Reiches kultivieren undso glauben, aus ihrer Not eine Tugend zu machen. Dadurch bieten sie genau das Bild, das die Feinde Deutschlands brauchen, um den nationalen Widerstand im eigenen Volk und in der Weltdiskreditieren zu können.

V.

Das erste und wichtigste Interesse des Reiches ist es daher, daß in einer vom nationalen Widerstand aus allen Unterschieden und Gegensätzen heraus frei zu schaffenden Institution dereine Geist zur Anschauung kommt, der uns durchdringt und eint: die Idee des Deutschen Reiches als einer Friedensordnung.

Diese Anschauung, daß das Reich wirklich ist, erwächst nicht aus Traktaten und Pamphleten, sondern aus dem Wirken erwählter Vertrauensleute des Widerstandes als Behörde in Geschäftsführung ohne Auftrag für das Deutsche Reich (Reichsstatthalterschaft).

Das Wesen einer Behörde ist, daß sie das allgemeine Interesse ohne Parteinahme für das eine oder andere besondere Interesse mit Autorität wahrzunehmen hat. Diese Autorität ist das Reich selbst,das in der bedingungslosen und unbegrenzten Hingabe der Vertrauensleute an die Idee des Reiches ein schon bestimmtes Dasein erlangt.

VI.

Die Reichsstatthalterschaft ist in diesem Sinne der Vorschein künftiger Handlungsfähigkeit desReiches und als solche schon Macht.

Die Macht des Reiches äußert sich darin, daß – gestützt auf das elektronische Weltnetz –

1. ab sofort die Verbrechen gegen das Deutsche Volk – begangen von Politikern, Meinungsmachern in den Medien, Lehrern in den Bildungseinrichtungen undEntscheidungsträgern in den Verwaltungseinheiten – untersucht, persönliche Verantwortung geklärt und Beweise für eine spätere Aburteilung durch die Gerichtedes Reiches nach den fortgeltenden Reichsgesetzen gesichert werden;

  1. die Ermittlungsergebnisse zusammen mit einer rechtlichen Würdigung der Taten undden gesetzlich angedrohten Strafen weltweit veröffentlicht werden;
  2. die reichsgesetzwidrige Verfolgung der reichstreuen Deutschen durch Gerichte undBehörden dokumentiert und die Gerichtsurteile und Verwaltungsdokumente weltweit mit einer Würdigung ihres Unrechtsgehaltes veröffentlicht werden;
  3. die der deutschen Jugend in den Schulbüchern aufgezwungene deutschfeindliche Propaganda aufgedeckt und durch sachverständige Darstellung der Geschichte unschädlich gemacht wird;
  4. der Zersetzung unserer völkischen Eigenart und Selbstgewißheit durch die Anti- Kultur der Hollywood-Produktionen und durch die geistfeindlichen Machwerke desOstküsten-Kosmopolitismus durch Rückbesinnung auf das deutsche Wesen Einhaltgeboten wird;
  5. als Bedingungen des Gegensatzes des Judentums gegen die übrigen Völker, der weltweit eine zweitausendjährige Geschichte durchwirkt, der mosaische Gottesbegriff sowie der ihm entsprechende jüdische Selbst- und Fremdenhaß bewußt gemacht und damit in einem höheren Verständnis des Absoluten aufgehoben werden;
  6. durch das philosophische Begreifen des jüdischen Wesens die deutsche Volksseele endgültig vom Gedankengift des jüdischen Ausrottungsrassismus, der unser Volk in das Verderben gestürzt hat, gereinigt wird;
  7. die Techniken der fortdauernden psychologischen Kriegsführung gegen das DeutscheVolk systematisch und verständlich dargestellt, die Strategen dieses Feldzuges und deren Handlanger in den Universitäten und Meinungsagenturen benannt und alsFeinde des Deutschen Volkes kenntlich gemacht werden;
  8. der Kulturkampf um die Wiederaneignung der deutschen Idealistischen Philosophiedie jüdisch-rationalistischen Grundlagen des „wissenschaftlichen“ Weltbildesüberwindet, das die Völker und Menschen als nichtswürdige Existenzen oder gar alsWahngebilde denunziert;

10. die zur Zerstörung des Deutschen Volkes angewandte Umvolkungswaffe in ihrer Wirkungsweise dargestellt, erläutert und so erst bewußt gemacht wird;

11. das Dogma von den „unausweichlichen Sachzwängen des kapitalistischen Systems“als Verdummungswaffe begreifbar gemacht wird;

12. der aus der Rechtsidee und der Völkersitte abgeleitete Anspruch des DeutschenReiches auf Anerkennung als selbstherrliches Rechtssubjekt in derReichsstatthalterschaft gegenwärtig ist und durch deren Wirken weltweit angemeldetwird;

13. die Reichsstatthalterschaft Verbindungen herstellt zu anderen Völkern und Staaten, die in ihrem Kampf um Bewahrung ihrer Sichselbstgleichheit und um Bewährung ihrer Selbstherrlichkeit ein Interesse an einer starken europäischen Zentralmachthaben;

14. die Reichsstatthalterschaft einen zuverlässigen Informationsaustausch auch mit allen nationalen Kräften des Auslands über deren Lagebeurteilung, Ziele und Möglichkeiten organisiert.

VII.

Die Erhaltung des Deutschen Volkes kann nicht Sache einer Partei sein und nicht im System derBesatzungsgewalt neuen Typs, die über Deutschland herrscht, erreicht werden.

Die Reichsstatthalterschaft wird die vielfältigen – aber vereinzelten – Anstrengungen derDeutschen, sich als Volk zu erhalten, zusammenführen und auf den Kampf gegen die Fremdherrschaft orientieren und so zu einer politischen Kraft entwickeln.

VIII.

Die Reichsstatthalterschaft wird die innere Einung des Deutschen Volkes dadurch fördern, daß sieden Großen Ratschlag über die Reichsordnung, über die zur Abwicklung der Bundesrepublikzu beschließenden Gesetze und über die zu verkündenden Erlasse der Reichsregierung im Rahmeneines „Hunderttageprogramms zur wirksamen Beseitigung der die Existenz des DeutschenVolkes bedrohenden Übel“ organisiert und dessen Ergebnisse zusammenfaßt und weltweitpubliziert.

Insbesondere die folgenden Abwicklungsgesetze sind zu beraten:

  1. Gesetz zur Abwicklung der Bundeswehr und zur Wiederherstellung der Wehrhoheit des Deutschen Reiches (Wehrmachtsgesetz);
  2. Gesetz zur Wiederherstellung der Deutschen Mark und der Währungshoheit des Deutschen Reiches (Reichswährungsgesetz);
  3. Gesetz zur Wiederherstellung der Zollhoheit des Deutschen Reiches (Reichszollgesetz);
  4. Gesetz zur Wiederherstellung der Grenzhoheit des Deutschen Reiches (Reichsgrenzschutzgesetz)
  5. Gesetz zur Wiederherstellung der Polizeihoheit des Deutschen Reiches (Reichspolizeigesetz);
  6. Gesetz zur Gliederung und zum Aufbau der Reichsverwaltung (Reichsverwaltungsorganisationsgesetz);
  7. Reichsgesetz zur Wiedererschaffung eines reichstreuen Beamtenstandes und zurAbwicklung von Beschäftigungsverhältnissen im öffentlichen Dienst;
  8. Gesetz zur Wiederherstellung der Finanzhoheit des Deutschen Reiches und zurEntschädigung von Sparern (Reichsentschuldungsgesetz);
  9. Gesetz zur Wiederherstellung des Reichsvermögens (Reichsvermögens-rückholungsgesetz);
  10. .Gesetz zur Bekämpfung gemeinschädlicher Geschäftspraktiken von Wirtschaftsun- ternehmen;
  1. Gesetz zur Abwehr der Überfremdung des Deutschen Volkes und der Deutschen Kultur (Überfremdungsabwehrgesetz);
  2. Gesetz zur Beseitigung der Beschäftigungslosigkeit (Reichsarbeits-dienstgesetz);
  3. Gesetz zur Erhaltung der Produktionsstätten im Reich und zur Sicherstellung der Versorgung der Reichsbevölkerung (Produktions- – und Versorgungssicherstel- lungsgesetz);
  4. Gesetz zur Sicherung des Deutschen Mittelstandes;
  5. Gesetz zur Wiederbelebung und Sicherstellung des Deutschen Bauernstandes (Reichslandwirtschaftsgesetz);
  6. Gesetz zur Förderung der kulturellen Entfaltung des arbeitenden Volkes(Reichskulturgesetz);
  7. Gesetz zur Verbesserung der Volksgesundheit (Volksgesundheitsgesetz);
  8. Gesetz zum Schutz der Natur (Reichsnaturschutzgesetz);
  9. Gesetz zur Neuordnung des Verkehrs- und Transportwesens (Reichsver-kehrsgesetz);
  10. Gesetz zur Rückverwandlung der Städte und Ballungsgebiete in volksgerechten Siedlungsraum (Siedlungsraum- und Bauordnungsgesetz);
  11. Gesetz zur Bekämpfung des Bandenunwesens;
  12. Gesetz zur Neuordnung des Erziehungs- und Bildungswesens;
  13. Gesetz zur Überprüfung der beruflichen Qualifikation des Personals in staatlichenErziehungs- und Bildungseinrichtungen;
  14. Gesetz zur Herstellung der Meinungs-, Presse-, Informations-, Lehr- und Forschungsfreiheit;
  15. Gesetz zur Herstellung und Sicherung der Vereinigungs-, Versammlungs- und Kundgebungsfreiheit;
  16. Verbotsgesetz gegen deutschfeindliche Propaganda.

IX.

Die Angehörigen der Ministerialbürokratie der Bundesrepublik Deutschland sind aufgerufen, ihre Reichstreue zu beweisen und ihre beruflichen Fähigkeiten der Reichsstatthalterschaft für den Großen Ratschlag des Deutschen Volkes zur Verfügung zu stellen.

X.

Die Reichsstatthalterschaft wird auf dem vorgezeichneten Wege die moralische Autoritätwerden, die allein in der Lage ist, die Deutsche Jugend zu motivieren, durch massenhafte organisierte Begehung von Gedankenverbrechen gegen die Besatzungsmacht in unserenKöpfen zu rebellieren und schließlich die Deutschen zum gewaltfreien Aufstand gegen dieFremdherrschaft zu mobilisieren.

****

Veröffentlicht zu Leipzig, der Stadt der Montagsdemonstrationen gegen das sowjetischeBesatzungsregime und der Völkerschlacht gegen die Heere Napoleons, am 9. November 1999, dem Tag, an dem sich der Fall der Berliner Mauer zum 10. Male jährt.

Horst Mahler Johannes P. Ney Reinhold Oberlercher

.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert